Historische Entwicklung

1922 - Das Arbeitsnachweisgesetz regelt erstmals das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräfte

1927 - Neues Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, kurz AVAVG

1933 - Im Dritten Reich wurden sämtliche Vermittlungsaktivitäten verboten

1948 - Die Rechtsanwälte Elmer Winter und Aron Scheinfeld legen den Grundstein zur heutigen modernen Form der Zeitarbeit und gründen in Milwaukee/USA, die Firma Manpower Inc.

1960 - Die Expansion der Zeitarbeit erreicht Europa

1962 - Das Schweizer Unternehmen Adia Interim gründet in Hamburg eine erste Niederlassung

1965 - Musterprozess der Bundesanstalt für Arbeit zur Klärung des Vermittlungsmonopols

1967 - Am 4.April 1967 lehnt das Bundesverfassungsgericht eine Ausdehnung des Vermittlungsmonopols auf die Arbeitnehmerüberlassung ab

1968 - Die Erfolgsgeschichte der Zeitarbeit beginnt nun auch in Deutschland

1970 - Das Bundessozialgericht verlangt in einem Urteil die Sicherstellung eines sozialen Mindestschutz für Zeitarbeitnehmer

1972 - Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts im Jahre

1970 - Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, kurz AÜG, wird verabschiedet.

1979 - Zum 01.04.1979 tritt einer der Persoplan – Gründungsgesellschafter in die Zeitarbeitsbranche ein

1982 - Am 01. Januar 1982 wird die Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes gesetzlich verboten

1987 - Am 24. Februar 1987 wird der Grundstein der Persoplan–Unternehmens- gruppe mit der notariellen Beurkundung des ersten Persoplan Gesellschaftsvertrages gelegt.

1988 - 2003 - Diverse Änderungen des AÜG erfolgen. Die Zeitarbeit muss sich den ändernden Märkten, Gesetzen und Gegebenheiten anpassen.

1992 - 1995 - Persoplan - Niederlassungen in Gießen, Wetzlar, Betzdorf und Westerburg werden eröffnet

2003 - Die Persoplan – Unternehmensgruppe wird Mitglied im IGZ

2004- Im Rahmen der Hartz Gesetze wird die Zeitarbeit wesentlich verändert. Höchstüberlassungsdauer, Wiedereinstellungssperre und Synchronisationsverbot entfallen. Dafür wird die Gleichbehandlungspflichtmit Stammbeschäftigten eingeführt. Das Equal Pay und Equal Treatment – Prinzip. Gleichzeitig wird den Tarifpartnern eingeräumt, durch den Abschluss eines Tarifvertrages von der Gleichbehandlungspflicht abzuweichen. Die überwiegende Mehrheit der Zeitarbeitsfirmen schließt sich daraufhin einem der 3 großen Arbeitgeberverbänden an. Während IGZ und BZA mit dem DGB einen Tarifvertrag vereinbaren, verhandelt der AMP einen Abschluss mit dem CGB.

2007 - Gespräche und Verhandlungen über die Einführung eines Branchenmindestlohnes werden vertagt

2008 - Die Persoplan – Niederlassung Marburg wird eigenständig. Im Sommer erreicht die Beschäftigtenzahl in der Zeitarbeitsbranche mit ca. 750.000 Mitarbeitern den bisherigen Höchststand. Im August beginnen erstmalig ca. 1.200 Auszubildende ihre Berufstätigkeit in dem neuen Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann ( PDK )

2009 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität schafft gesetzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Zeitarbeit

2011 - Zum 01.05.2011 wird auch der Arbeitsmarkt in Deutschland für alle EU – Arbeitnehmer geöffnet.

2011 - Mitte des Jahres werden erstmals in der Zeitarbeit fast 1 Mio Mitarbeiter beschäftigt.

2012 - Zum 01.01.2012 wird in der Zeitarbeit der verbindliche Branchenmindeslohn von 7,89 € ( WEST ) und 7,01 € ( OST )eingeführt.

2012 - Am 22.02.2012 treffen sich die Branchenvertreter ( IGZ + BAP ) mit den Verantwortlichen der IG-Metall. Mit diesem Treffen starten die Tarifpartner die Verhandlungen zur Einführung von EQUAL PAY.


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Unsere Niederlassungen

Die Persoplan-Gruppe
verteilt sich auf
13 Standorte.

Wir sind Mitglied im:

Anwendung iGZ-DGB-Tarifvertrag

25jahre